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Betreiber von Corona-Testzentren wegen Betrugs zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt
Das Landgericht Berlin hat vor kurzem einen 47 jährigen ehemaligen Betreiber von Corona-Testzentren wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Darüber hinaus wurde die Einziehung der Taterträge in Höhe von knapp 10 Mio. € angeordnet.
Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Angeklagte in dem Verfahren mehrere Corona-Testzentren bei der Kassenärztlichen Vereinigung registrieren lassen. In diesen Testzentren seien entweder gar keine Tests durchgeführt worden oder deutlich weniger als abgerechnet worden sind. Dadurch sei ein Schaden von knapp 10 Mio. € verursacht worden.
Das Gericht ist davon ausgegangen, dass es sich um einen besonders schweren Fall des Betruges gehandelt hat. Der Angeklagte habe gewerbsmäßig gehandelt und einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt. Als strafschärfend und besonders verwerflich hat das Gericht bewertet, dass der Angeklagte die pandemische Notlage ausgenutzt habe, um sich selbst zu bereichern.