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Cannabis und Autofahren - keine gute Idee!

Kurz nach Einführung des Konsumcannabisgesetzes hat der Bundestag jüngst einen Grenzwert für THC (Tetrahydrocannabinol), dem Wirkstoff von Cannabis, im Straßenverkehr beschlossen.

Wer mit 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum oder mehr am Steuer erwischt wird, dem droht bei erstmaliger Überschreitung des Grenzwerts in der Regel ein Bußgeld von 500 € sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Der THC-Grenzwert entspricht laut Experten dem Risiko einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.

Zusätzlich wurde auch der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis verboten. Wer sowohl Cannabis konsumiert als auch Alkohol trinkt und dann Auto fährt, riskiert ein höheres Bußgeld von in der Regel 1000 €.

Der Grenzwert gilt nicht während der zweijährigen Probezeit und für unter 21-Jährige. Vielmehr gilt hier ein absolutes Konsumverbot am Lenkrad.

Ausgenommen von dem Grenzwert sind ausdrücklich Cannabiskonsumenten, die THC als verschriebenes Arzneimittel zur Behandlung eines konkreten Krankheitsfalls konsumieren.

Bei Kontrollen soll der Cannabisgehalt im Blutserum zunächst durch den Einsatz von Speicheltests festgestellt werden. Trotz eines negativen Ergebnisses kann bei Auffälligkeiten ein Bluttest verlangt werden.

Voraussichtlich wird der neue Grenzwert im Laufe dieses Sommers in Kraft treten.

Falls doch etwas schief läuft, stehen Ihnen unsere Strafverteidiger sowie unsere Fachanwältin für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht gerne zur Verfügung.