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Doppelbestrafung bei Gewaltschutzverfahren
„Doppelbestrafung bei Gewaltschutzverfahren“
Das Gewaltschutzgesetz ist das einzige Gesetz, welches eine Doppelbestrafung in Deutschland möglich macht. Denn nach dem Gewaltschutzgesetz ist sowohl zivilrechtlich, als auch strafrechtlich, eine Verfolgung des Täters möglich.
Personen, die wiederholt Belästigungen, Bedrohungen oder körperlichen Übergriffen ausgesetzt sind, haben die Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz bei dem für sie zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - zu beantragen.
Die Anordnung des Gerichts enthält für den Antragsgegner, also den (mutmaßlichen) Täter, Gebote / Verbote wie z.B. Bedrohungen und körperlichen Misshandlungen zu unterlassen, sich in einem bestimmten Radius der Wohnung, dem Arbeitsplatz oder anderen möglichen Orten, an denen sich die geschädigte Person aufhält, zu nähern oder sich in einem bestimmten Umkreis aufzuhalten. Darüber hinaus können Kontaktaufnahmen per Telefon, Internet, SMS, öffentliche Netzwerke, Briefe und über Dritte verboten werden.
Verstöße gegen die vom Gericht auferlegten Gebote / Verbote werden zivilrechtlich mit Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, des zuständigen Familiengerichts geahndet. Zusätzlich macht sich der Antragsgegner mit jedem Verstoß gegen die einstweilige Anordnung gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz strafbar. Dies bedeutet, dass gegen den Täter mit jedem Verstoß gegen die einstweilige Anordnung zusätzlich zu dem zivilrechtlichen Ordnungsgeld (ersatzweise Ordnungshaft) ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen § 4 Gewaltschutzgesetz bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingeleitet wird, wofür er durch das Strafgericht – zusätzlich - zu einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden kann.
Sollten Sie in einem Gewaltschutzverfahren beschuldigt werden oder einen Beschluss über eine einstweilige Anordnung erhalten haben, hilft Ihnen unsere Kollegin, Frau Krahé, gerne weiter. Frau Rechtsanwältin Krahé hat sich in diesem Bereich weiter spezialisiert und steht Ihnen für Rückfragen und Lösungen jederzeit zur Verfügung.