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EHM erneut gegen Justizministerium NRW erfolgreich
Erneut hat das Verwaltungsgericht Köln in einer Eilentscheidung, die von den Rechtsanwälten Eimer Heuschmid Mehle in Person von Rechtsanwalt Wolfgang Albers beantragt worden ist, die Besetzung einer Stelle der Leitung einer Justizvollzugsanstalt als rechtswidrig aufgehoben und dem Justizministerium aufgegeben, die Auswahlentscheidung nach der Auffassung des Gerichts erneut zu treffen. Nach der erneuten Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde die Beamtin nunmehr zum 01.09.2021 vom Justizministerium zur Leiterin der Justizvollzugsanstalt ernannt.
Bereits die vorangegangene Entscheidung des Justizministeriums war vom Verwaltungsgericht Köln auf Antrag unseres Kollegen Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Albers in einer Eilentscheidung (19 L 1132/20) aufgehoben worden. Wir berichteten darüber in der Ausgabe 12/2020 EHM Das Entscheidende https://www.ehm-kanzlei.de/assets/7ae9b0a3f9/EHM-Das-Entscheidende-2020-12.pdf ).
Nachdem das Justizministerium wiederum dieselbe Person für die Anstaltsleitung ausgesucht hatte, haben wir erneut das Verwaltungsgericht im Eilverfahren angerufen. Das Justizministerium hatte zwar erneute Beurteilungen für das neue Auswahlverfahren erstellt, dabei jedoch weder das Endurteil noch die Begründung in nachvollziehbarer Art geändert.
Die Entscheidung wurde daher wiederum vom Verwaltungsgericht (19 L 242/21) aufgehoben. Die Beurteilung, nach der die Stelle besetzt werden sollte, war rechtsfehlerhaft und die darin enthaltenen Wertungen teilweise nicht plausibel und nachvollziehbar, so das VG Köln. Insbesondere blieben Zweifel, ob das Justizministerium seine eigenen Beurteilungsmaßstäbe in Form der Beurteilungsgrundsätze eingehalten habe. Dies gelte insbesondere deshalb, da die rechtswidrige Beurteilung plötzlich sehr viel besser ausgefallen sei, als vorherige Beurteilungen. Dieser „Notensprung“ sei weder begründet noch plausibel gemacht worden.
Darüber hinaus sei die vergebene Note in der Beurteilung nur für eine bestimmte Gruppe von Beamten vorgesehen, der die beurteilte Person jedoch nicht angehört. Warum an dieser Stelle eine besonders herausgehobene Note vergeben worden sei, habe das Ministerium auch in diesem Fall nicht deutlich gemacht. Auch habe es unterlassen, die Beurteilungen jeweils vergleichbar zu machen.
Die Entscheidung sei auch deshalb rechtswidrig, da die Beurteilung ein entsprechendes Merkmal, nämlich das Führungsverhalten und die Personalführungskompetenz, nicht enthalte, diese Fähigkeiten naturgemäß jedoch für die Leitung einer Behörde entscheidend sei.
Letztendlich hat das Gericht auch Zweifel an einem erforderlichen Qualitätsvergleich zwischen den Beurteilungen, da diese sehr unterschiedliche Zeiträume umfassten.
All diese Gründe haben das Verwaltungsgericht bewogen, die Entscheidung des Justizministeriums zur Besetzung der Amtsleitungsstelle einer Justizvollzugsanstalt erneut aufzuheben, so dass das Justizministerium nunmehr die Stelle, die seit dem 15. Februar 2020 zur Neubesetzung ausgeschrieben ist, erneut besetzen muss.
Die Rechtsanwaltskanzlei Eimer Heuschmid Mehle in Person unseres Kollegen Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Albers hat auch in diesem Verfahren die Beamtin vertreten, die bei der Auswahlentscheidung zunächst unterlegen war. Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat nach dieser zweiten Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Köln nunmehr zum 01.09.2021 unsere Mandantin zur Anstaltsleiterin der Justizvollzugsanstalt ernannt.
Beide Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln sind sowohl in dem Rechtsportal „juris“ als auch in der Rechtsprechungssammlung „beck – online“ veröffentlicht.
Wir freuen uns sowohl für unsere Mandantin als auch für unseren Kollegen, Rechtsanwalt Wolfgang Albers, dass ein solch großartiges Ergebnis erreicht werden konnte.