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Ehemaliger Polizeipräsident Wolfgang Albers vollständig rehabilitiert
Die Staatsanwaltschaft Aachen hat mehr als zwei Jahre intensiv die Frage überprüft, ob im Zusammenhang mit den Vorkommnissen in der Silvesternacht in Köln den Ordnungsbeamten ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden kann.
Mit Verfügung vom 01.02.2018, die der Verteidigung heute zugegangen ist, hat die Staatsanwaltschaft Aachen das u. a. gegen den damaligen Polizeipräsidenten, Herrn Wolfgang Albers, geführte Verfahren mangels Tatverdachtes gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Der Verteidiger von Herrn Albers, Rechtsanwalt Dr. Stefan Hiebl, erklärt hierzu:
„Wir hatten von Anfang an nicht den geringsten Zweifel daran, dass sich die erhobenen Vorwürfe als haltlos erweisen werden. Umso größer ist die Freude, dass nach zweijährigen intensiven Ermittlungen jetzt auch amtlich festgestellt worden ist, dass keinerlei Tatverdacht besteht. Herr Albers ist durch diese Verfahrenseinstellung vollständig rehabilitiert. Die Verfahrenseinstellung steht in ihren Auswirkungen einem Freispruch gleich.“