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Landtag ändert Landesverfassung - EHM Anwalt Prof. Dieckmann an Vorbereitung beteiligt
Gleich zu Beginn des Oktoberplenums wird am Mittwoch der Landtag in zweiter und dritter Lesung über eine umfangreiche Modernisierung der Landesverfassung entscheiden. Damit folgen die Abgeordneten den Empfehlungen der Verfassungskommission. Sie hatte nach einer mehr als zweijährigen Arbeitsphase insbesondere Neuerungen im Bereich des Parlamentsrechts und im Verhältnis von Landtag und Landesregierung vorgeschlagen.
Neben neuen Beschreibungen der Aufgaben des Landtags, der Abgeordneten, der Fraktionen, der Ausschüsse und der Einführung der Funktion eines Alterspräsidenten wurden zudem die Beteiligungsrechte des Landtags in Bundesrats- und EU-Angelegenheiten festgeschrieben. Überaltete Verfassungsvorschriften wie das Einspruchsrecht der Landesregierung gegen vom Landtag beschlossene Gesetze oder die Ministeranklage wurden gestrichen.
Eine bedeutende Neuerung wurde bei der Eidesformel für Ministerinnen und Minister beschlossen: Sie müssen zukünftig nicht mehr nur auf das Wohl des deutschen Volkes schwören. Die neue Verfassungsvorschrift gewährleistet, dass die Landesregierung sich am Wohl des Landes NRW und somit auch an den Interessen aller in NRW lebenden Menschen orientieren muss.
Die parlamentarische Beratung hat zudem zu Änderungen bei der Richterbestellung und weiterer Fristen geführt. In einem weiteren Schritt geht es später noch um die einfachgesetzliche Umsetzung weiterer Vorschläge seitens der Verfassungskommission.
Drucksache 16/12350 (Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und FDP), 16/13041 (Beschlussempfehlung)
Text Landtag NRW