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LG Berlin: Unfall nach illegalem Autorennen ist Mord
Das Landgericht Berlin hat die Angeklagten nach einem tödlichen Zusammenstoß bei einem illegalen Autorennen auf dem Kurfürstendamm erneut wegen Mordes verurteilt. Das Landgericht Berlin ist zu der Überzeugung gelangt, dass sich die Angeklagten auf dem Berliner Kurfürstendamm spontan zu einem Autorennen verabredet haben. Obwohl der Bereich vor der Kreuzung schlecht einsehbar gewesen sei und die Ampeln für sie rot gezeigt hätten, hätten die Angeklagten nicht abgebremst, sondern seien mit Geschwindigkeiten von bis zu 170 km/h und durchgedrückten Gaspedalen weiter auf die Kreuzung zugerast. Dadurch sei es zu einer Kollision mit dem Unfallopfer, welches noch am Unfallort verstarb, gekommen. Das Landgericht Berlin ist zu der Überzeugung gekommen, dass die Angeklagten das Risiko für andere Verkehrsteilnehmer erkannt und trotzdem weitergemacht hätten. Dabei sei ihnen alles egal gewesen. Den Tod anderer Verkehrsteilnehmer hätten sie bewusst billigend in Kauf genommen. Damit sei juristisch von einem bedingten Tötungsvorsatz auszugehen. Die Angeklagten hätten bei dem Geschehen auch drei Mordmerkmale verwirklicht, nämlich eine gemeingefährliche Begehensweise, Heimtücke sowie niedrige Beweggründe.
Deshalb haben die Richter des Landgerichts Berlin die Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Bereits zuvor waren die Angeklagten wegen Mordes von einer anderen Kammer des Landgerichts verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin zurückverwiesen.
Die Angeklagten haben auch gegen das jetzige Urteil des Landgerichts Berlin Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.