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Recht unterhaltsam: Die „Bielefeld-Verschwörung“ vor Gericht
Es ist ein alter, wohlbekannter Running Gag – „Bielefeld? Das gibt‘s doch gar nicht!“ Dieser Ausspruch aus dem Jahr 1994 hält sich bis heute hartnäckig und veranlasste die Marketingabteilung der Stadt Bielefeld im Jahr 2019 zu dessen 25. Jubiläum unter dem Motto „#Bielefeldmillion – Das Ende einer Verschwörung“ schließlich zu einer kuriosen Idee. Danach sollte eine Belohnung in Höhe von 1.000.000,00 EUR erhalten, wer den eindeutigen, erschöpfenden Beweis für die Nichtexistenz der Stadt Bielefeld erbringt. Einen findigen Versuch unternahm ein Teilnehmer, indem er einen Beweis im Rahmen eines selbst gewählten sog. axiomatischen Systems darlegte. Der Marketingabteilung der Stadt Bielefeld genügte dies jedoch nicht, sehr zum Unverständnis des Teilnehmers. Dieser erhob Klage gerichtet auf Auszahlung der ausgelobten Belohnung, allerdings ohne Erfolg. Das Landgericht Bielefeld stellte in seinem Urteil fest, dass es sich offensichtlich um eine lediglich humorvolle Marketingaktion und nicht um eine ernsthafte Auslobung gehandelt habe. Statt 1.000.000,00 EUR zu erhalten, muss der Kläger nun die Kosten des Rechtsstreits zahlen. Ein teurer Spaß. Jedenfalls dürfte damit feststehen: Bielefeld gibt es doch.