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Rechtsanwältin Krahé kommentiert als Expertin das Mordurteil des BGH im Berliner Raserfall bei Phoenix
Im „Berliner Ku’Damm-Raserfall“ wurden die Angeklagten im März 2019 zum zweiten Mal u.a. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen das Urteil des Landgerichts Berlin im zweiten Rechtsgang legten die Angeklagten erneut das Rechtsmittel der Revision ein, so dass der Bundesgerichtshof sich erneut mit dem Fall zu befassen hatte.
Am Mittwoch, den 18. Juni 2020, bestätigte der Bundesgerichtshof den Schuldspruch wegen Mordes bei dem Angeklagten, dessen Fahrzeug mit dem des Unfallopfers kollidierte. Gegen diesen Angeklagten ist das Urteil somit rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof bestätigte damit die Würdigung des Landgerichts, dass auf ein bedingt vorsätzliches Handeln des Angeklagten zu schließen war. Denn aufgrund der außergewöhnlichen Gefährlichkeit des Fahrverhaltens des Angeklagten und der damit einhergehenden und von ihm erkannten Unfallträchtigkeit war auf die billigende Inkaufnahme eines schweren Verkehrsunfalls mit tödlichen Folgen für den Unfallgegner zu schließen.
Das Landgericht befasste sich – laut Bundesgerichtshof – ebenfalls umfangreich und folgerichtig mit vorsatzkritischen Aspekten, wie die mit dem Unfall verbundene Eigengefährdung des Angeklagten und dem Handlungsmotiv des Angeklagten, das Autorennen zu gewinnen, wobei der Rennsieg durch einen Unfall zunichte gemacht worden wäre. Im Ergebnis kam diesen Aspekten jedoch keine vorsatzausschließende Bedeutung zu.
Betreffend die Bewertung der Tat als Mord unter Erfüllung der Mordmerkmale der Heimtücke und der Tötung aus niedrigen Beweggründen unterlag das Urteil des Landgerichts Berlin nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keinen Rechtsfehlern. Lediglich betreffend der Würdigung der subjektiven Seite des Mordmerkmals der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln stellte der Bundesgerichtshof durchgreifende Rechtsfehler fest, was sich im Ergebnis aber nicht auf den Strafausspruch als solchen auswirkt.
In Bezug auf den jüngeren Mitangeklagten hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Berlin insgesamt auf und verwies es zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück an das Landgericht Berlin, so dass das Landgericht in einem dritten Rechtsgang erneut zu prüfen haben wird, ob und wie sich der Angeklagte schuldig gemacht hat.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs unterlag die Verurteilung des Mitangeklagten wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes Rechtsfehlern, weil die Würdigung des Landgerichts die Feststellung eines gemeinsamen, auf die Tötung eines Menschen gerichteten Tatentschlusses nicht trägt. Das Landgericht – so der Bundesgerichtshof – hat sich lediglich mit dem Vorsatz betreffend einen durch den Mitangeklagten selbst verursachten Unfall auseinandergesetzt, nicht belegt sei aber die mittäterschaftliche Zurechnung der Tat des Unfallverursachers.
Unsere Kollegin, Frau Rechtsanwältin Nadine Krahé, hat das Urteil des Bundesgerichtshof als Expertin bei der Sendung „Phoenix der Tag“ den Fernsehzuschauern vorgestellt und die tragenden Gründe für diese Entscheidung erläutert. Raser müssen zukünftig damit rechnen, wegen Mordes oder versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt zu werden.