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Rechtsanwalt Dr. Hiebl erneut Mitglied des Vorprüfungsausschusses für Strafrecht
Die Abteilung für Fachanwaltsangelegenheiten des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Köln hat unseren Kollegen Rechtsanwalt Dr. Stefan Hiebl für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 als ordentliches Mitglied des Vorprüfungsausschusses für Strafrecht berufen. Unser Kollege übt diese Tätigkeit seit 12 Jahren aus.
Die Erlaubnis den Fachanwaltstitel "Fachanwalt/Fachanwältin für Strafrecht" zu führen, muss bei der Rechtsanwaltskammer beantragt und von ihr gestattet werden. Der Fachanwaltsantrag wird durch einen - für jedes Rechtsgebiet eingerichteten - Vorprüfungsausschuss begutachtet. Dies in Bezug auf die jeweiligen theoretischen und praktischen Kenntnisse, die von dem betreffenden Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gemäß der Fachanwaltsordnung nachzuweisen sind.
Wir freuen, dass unser Kollege Dr. Stefan Hiebl erneut diese verantwortungsvolle Aufgabe übernommen hat.