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Rechtsanwalt Martin Heinemeyer als Fachanwalt für Erbrecht ausgezeichnet
Die Rechtsanwaltskammer Köln hat unserem Kollegen Martin Heinemeyer aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse sowie seiner besonderen praktischen Erfahrung gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen.
Wir freuen uns, dass unser Kollege auf diese Art und Weise ausgezeichnet worden ist. Damit verfügen wir im Bereich des Erbrechts jetzt über 3 Fachanwälte. Wir haben damit auf diesem Rechtsgebiet ein schlagkräftiges und hoch qualifiziertes Team, welches in der Lage ist, die Mandanten tatkräftig zu unterstützen und die relevanten und vielfältigen juristischen Probleme in diesem Bereich zu lösen.
Unser hoch qualifiziertes und ausgezeichnetes Team im Erbrecht ist damit ganz im Sinne der Rechtssuchenden stark aufgestellt.