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Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers
Durch die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts haben sich für Gesellschaftergeschäftsführer die Voraussetzungen für eine sozialversicherungsfreie Tätigkeit erheblich verschärft. Ohne Veränderungen in der Satzung der Gesellschaft können bisher sozialversicherungsfrei tätige Geschäftsführer jetzt sozialversicherungspflichtig sein mit erheblichen Nachzahlungsrisiken bei nachträglicher Entdeckung.
Unser Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, Herr Kollege Matthias Arens wird diese Problematik im Rahmen der Vortragsreihe eingehend beleuchten.
In dem Vortrag werden die Risikogruppen erläutert und Empfehlungen zur Satzungsgestaltung gegeben.
An dem Vortragsabend wird darüber hinaus Herr Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Dr. Christian Frystatzki von HKF zum Thema „Verluste aus Gesellschafterdarlehen steuerlich nutzen“ vortragen.
Die Vortragsveranstaltung findet am Mittwoch, den 05.06.2019 um 18.00 Uhr in unseren Kanzleiräumen in der Friedrich-Breuer-Straße 112 in 53225 Bonn statt.
Im Anschluss an die Vortragsveranstaltung (ca. 90 Minuten) laden wir Sie bei einem Umtrunk in unsere Kanzleiräume zum weiteren Gesprächsaustausch herzlich ein.