Aktuelle News

Strafrecht wird verschärft – besserer Schutz für Rettungskräfte und weitere Personen

Das Bundeskabinett hat am 04.09.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts beschlossen. Ziel ist es, Polizeibeamten, Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Ehrenamtliche sowie Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker besser zu schützen.

 

Der Gesetzentwurf beabsichtigt folgende Ergänzungen im Strafgesetzbuch:

 

  1. Zum Schutz von Personen, die sich ehrenamtlich oder beruflich für das Gemeinwohl engagieren, sollen die Grundsätze der Strafzumessung gemäß § 46 Abs. 2 S. 2 StGB ergänzt werden. Bei der Strafzumessung soll künftig auch berücksichtigt werden, ob die verschuldeten Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.
  2. Darüber hinaus soll der Schutzbereich der §§ 105 und 106 StGB (Nötigung von Verfassungsorganen, des Bundespräsidenten und von Mitgliedern einen Verfassungsorgans) um die europäische und die kommunale Ebene erweitert werden. Damit sollen zukünftig auch das europäische Parlament, die europäische Kommission und der Gerichtshof der europäischen Union sowie die Volksvertretung der kommunalen Gebietskörperschaften sowie deren Mitglieder vor Nötigung geschützt werden.
  3. 113 Abs. 2 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) soll zum Schutz von u.a. Polizisten, Hilfeleistenden der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme erweitert werden: Danach soll künftig auch die Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls in der Regel einen besonders schweren Fall darstellen, der mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft werden kann.