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Update zum Dieselskandal: Immer noch Ansprüche gegen VW trotz Verjährung!
Unter bestimmten Voraussetzungen können Käufer eines Fahrzeuges, in dem ein Motor des Typs EA189 eingebaut ist, auch heute noch Ansprüche gegen Volkswagen wegen der Manipulation der Steuerungssoftware geltend machen.
Grundsätzlich sind die Schadensersatzansprüche wegen arglistiger sittenwidriger Schädigung gegen VW spätestens Ende 2019 verjährt.
Gemäß § 852 S. 1 BGB hat ein Schädiger aber, sofern er durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Geschädigten etwas erlangt hat, auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens, das Erlangte nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zu erstatten. Dieser Anspruch verjährt seinerseits in zehn Jahren von seiner Entstehung an.
Als erlangt in diesem Sinne ist vorliegend der Kaufpreis anzusehen, den die Beklagte aus der Veräußerung des Fahrzeugs erzielt hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2021, 10 U 339/20; LG Magdeburg, Urteil vom 25.06.2020,10 O 1856/19; LG Kiel, Hinweisbeschluss vom 02.07.2020, 17 O 124/20; LG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2020, 4 O 195/20; LG Trier, Hinweisbeschluss vom 08.10.2020, 5 O 173/20; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.03.2021, 9 O 7845/20 etc.).
Ob dies nur bei dem Kauf von Neufahrzeugen oder auch beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges gilt, ist bislang in der Rechtsprechung umstritten.
Unsere Expertin, Frau Rechtsanwältin Elisabeth Hohenhaus, die sowohl Fachanwältin für Verkehrsrecht als auch Fachanwältin für Versicherungsrecht ist, berät Sie gerne, sofern Sie Fragen haben oder Ansprüche durchsetzen wollen.