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WCCB II-Prozess: Vorverurteilung durch Medienkampagne macht unparteiisches Verfahren und Urteil „schlichtweg unmöglich“ – Verteidiger sehen „unüberwindliches Verfahrenshindernis“ – Fotografisch an den Pranger gestellt
In einem Antrag an die 7. große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bonn fordern die Verteidiger im WCCB II-Prozess die Einstellung des Verfahrens gegen ihre Mandanten als Folge einer jahrelangen Medienkampagne mit Vorverurteilung.
Das durch die Staatsanwaltschaft mit geförderte mediale Trommelfeuer gegen Stadtdirektor a.D. Arno Hübner und die Bürgeramtsleiterin Eva Maria Zwiebler, habe ein Prozessklima entfacht, in dem ein unparteiisches Verfahren und Urteil „schlichtweg unmöglich ist“, formulierte Verteidiger Dr. Hiebl. Die Berichterstattung habe ein einzigartiges Ausmaß angenommen, wie es in Bonn bei noch keinem anderen Projekt der Fall gewesen sei. Der Anspruch der Mandanten auf ein faires Verfahren sei nicht durchsetzbar. Es bestehe das „unüberwindliche Verfahrenshindernis der schwerwiegenden Rechtsstaatswidrigkeit.“
Dr. Hiebl, dessen Ausführungen sich Zwieblers Verteidiger Hanno Marquardt anschloss, analysierte akribisch die Vielzahl von Berichten in der Presse, im Internet, Rundfunk und Fernsehen, die „auf Informationen der Staatsanwaltschaft Bonn bzw. des Landgerichtes Bonn zurückgreifen“. Damit werde in einseitiger Weise eine massive Vorverurteilung betrieben. Das gelte vor allem für die Millionenfalle des General-Anzeigers in hundert Fällen auf der Seite 3, auf Doppelseiten und im Lokalteil. Wiederholt erwähnte Hiebl das Zusammenwirken der Medien mit Staatsanwaltschaft und Landgericht. Zudem sei Arno Hübner „nahezu regelmäßig auch in Bildern im wahrsten Sinne des Wortes an den Pranger gestellt worden.“
Nur in wenigen Ausnahmefällen sei den Betroffenen Gelegenheit gewährt worden, selbst Stellung zu nehmen. Die Einstellung der Artikel im Internet sorgte zudem für weltweite Verbreitung. Die Berichte ständen unauslöschlich im Netz. Hiebl kritisierte „reißerische Darstellung zur Erhöhung der eigenen Auflage“. Schon der Begriff „Millionenfalle“ mache deutlich, dass wirtschaftliche und reißerische Aspekte im Vordergrund ständen und nicht die nüchterne, sachliche Berichterstattung über die tatsächlichen Abläufe. Auffallend sei, hob Hiebl in seiner einstündigen Antragsbegründung hervor, dass „entweder ganz bewusst oder zumindest billigend in Kauf nehmend unrichtige Tatsachen behauptet werden, die durch ihre ständigen Wiederholungen“ zu einer Irritation der Leserschaft führen. Bereits im Verfahren gegen Kim, auch bei dort einvernommenen Ratsmitgliedern, konnten viele nicht mehr angeben, was denn die Quelle ihrer Erkenntnis sei, die eigene Erinnerung oder die Berichterstattung. Hiebl: „Die Berichterstattung hat ein Ausmaß angenommen, die ein vernünftiges, rechtsstaatliches, faires Strafverfahren nicht mehr möglich macht.