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Wer den Polizeinotruf im Scherz alarmiert, macht sich strafbar
Das Amtsgericht München hat jetzt einen zwanzigjährigen Schüler wegen Missbrauchs von Notrufen zur Ableistung von gemeinnütziger Arbeit sowie zur Teilnahme an Beratungsgesprächen einer Jugendhilfeeinrichtung verurteilt.
Der Schüler hatte über Notruf die Polizei angerufen und mitgeteilt, er benötige einen Krankenwagen, da er einen Herzinfarkt habe.
Wenige Minuten später rief er erneut bei der Polizei an und teilte mit, dass es sich bei dem Anruf einige Minuten zuvor „nur“ um einen Scherzanruf gehandelt habe. Er habe nur einen Witz machen wollen.
Diese Einlassung konnte ihn nicht entlasten. Das Amtsgericht München sah den Straftatbestand des Missbrauchs von Notrufen als erfüllt an. Da das Amtsgericht Jugendstrafrecht zur Anwendung brachte, kam es zur Verurteilung zu Arbeitsleistung und Beratungsgesprächen bei einer Jugendhilfeeinrichtung.