Dr. Norbert Gierlach Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Schwerpunkte

  • Familienrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbrecht
  • Erbrecht
  • Biographie

    Geboren 1965 in Hennef (Sieg). Als Rechtsanwalt zugelassen seit 1994. Studium in Bonn.

    Herr Rechtsanwalt Dr. Gierlach war neben seiner Tätigkeit im Familienrecht und Erbrecht auch über 10 Jahre im privaten Baurecht tätig, konzentriert sich aber inzwischen ausschließlich auf Problemlösungen im Familien- und Erbrecht. Die Anerkennung als Fachanwalt für Familienrecht durch die Rechtsanwaltskammer Köln erfolgte im Kahr 2000, die Anerkennung als Fachanwalt für Erbrecht im Jahr 2006. Seit 2010 prüft Rechtsanwalt Dr. Gierlach selbst als Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Köln für den Bereich Familienrecht Rechtsanwälte, welche die Zulassung als Fachanwalt für Familienrecht anstreben. Im Erbrecht erfolgte zudem noch eine zusätzliche Ausbildung zum zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT).

    Seine Einstellung zum Anwaltsberuf ist immer noch geprägt durch seine langjährige frühere Tätigkeit im aktiven Feuerwehrdienst. Es gilt vor allem, dem Mandanten in einer schwierigen Situation schnell und effektiv zu helfen, aber auch mit Umsicht zu handeln, damit "der Wasserschaden nicht nachher größer ist als der Brandschaden". Gerade im Familien- und Erbrecht erfordern zudem komplexe Lebenssachverhalte häufig Geduld, Ausdauer und Weitblick. Nicht zuletzt kommt auch der Vorbeugung eine wichtige Rolle zu: So hilft etwa im Erbrecht eine intelligente Testamentsgestaltung, späteren Streit in der Familie zu vermeiden.

    Im Familienrecht erfasst seine Tätigkeit die gesamte Bandbreite der Regelung der Trennungs- und Ehescheidungsfolgen wie bspw. Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung.

    Im Erbrecht liegen die Schwerpunkt neben der Auseinandersetzung von Erben und Pflichtteilsberechtigten bei Nachlassfällen auch in der Gestaltung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

    Im Familien- und Erbrecht betreut er sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer und Freiberufler.

    Regelmäßig gibt er sein Wissen und seine Erfahrungen in Vortragsveranstaltungen bei Vereinen und Organisationen weiter, wobei ihm auch hier wichtig ist, dass seine Zuhörer rechtliche Strukturen und Konsequenzen verstehen, weil sich so am besten eigene Entscheidungen treffen lassen.

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  • Mitgliedschaften
    • Bonner Anwaltverein

    • Deutscher Anwaltverein (DAV)

    • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

    • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV

    • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV)

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