Dr. Hermann Heuschmid Rechtsanwalt (bis Januar 2025), Fachanwalt für Familienrecht

  • Biographie

    Geboren 1943 in Rheydt. Als Rechtsanwalt zugelassen seit 1973. Studium in Bonn und Freiburg.

    Herr Dr. Heuschmid war Mitbegründer der Sozietät und Fachanwalt für Familienrecht. Er war insbesondere auf dem Gebiet des Familienrechts überregional bekannt und hatte außerordentliche Erfolge zu verzeichnen. Er betreute sämtliche familienrechtlichen Mandate, wie Scheidungsverfahren, Unterhaltsangelegenheiten und Beratung von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, Familiengesellschaften und Testamentsvollstreckungen. Im Januar 2025 ist er in den wohlverdienten Ruhestand gegangen.

    Dr. Hermann Heuschmid: Ein Abschied nach über 50 Jahren in unserer Kanzlei 

    Nach mehr als fünf Jahrzehnten engagierter und erfolgreicher Tätigkeit in unserer Kanzlei hat Dr. Hermann Heuschmid nun seinen wohlverdienten Ruhestand angetreten. Sein Abschied markiert das Ende einer Ära, die von Professionalität, Hingabe und einem unermüdlichen Einsatz für die Mandanten geprägt war.

    Dr. Hermann Heuschmid gründete vor über 51 Jahren gemeinsam mit Richard Eimer und Professor Dr. Volkmar Mehle unsere Kanzlei im Bonner Stadtteil Beuel. Mit seinem umfassenden Wissen im Bereich des Rechts und seiner Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich zu machen, hat er nicht nur zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten, sondern auch jüngere Kolleginnen und Kollegen inspiriert und gefördert.

    Seine Expertise erstreckte sich über verschiedene Rechtsgebiete, wobei er besonders in dem Bereich des Familienrechts herausragende Leistungen erbrachte. Dr. Heuschmid war bekannt für seine akribische Arbeitsweise und seine Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren. Viele Mandanten schätzten seine einfühlsame Art und sein Engagement, stets die besten Lösungen für ihre Anliegen zu finden.

    Neben seiner fachlichen Kompetenz war Dr. Heuschmid auch ein sehr geschätzter Kollege. Sein Humor und seine positive Einstellung trugen zu einem angenehmen Arbeitsklima in der Kanzlei bei. Er war stets bereit, sein Wissen zu teilen und seine Erfahrungen weiterzugeben, was ihn zu einem Mentor für viele machte.

    Der Abschied von Dr. Heuschmid fällt uns allen schwer, doch wir respektieren und unterstützen seine Entscheidung, sich in den Ruhestand zurückzuziehen. Wir sind dankbar für die vielen Jahre der Zusammenarbeit und die wertvollen Beiträge, die er geleistet hat. Seine Fußstapfen sind groß und wir werden sein Erbe in der Kanzlei weitertragen.

    Wir wünschen Dr. Hermann Heuschmid alles Gute für die kommenden Jahre. Möge er die Zeit im Ruhestand genießen, neue Abenteuer erleben und die wohlverdiente Entspannung finden, die er sich über all die Jahre erarbeitet hat. Vielen Dank, Dr. Hermann Heuschmid, für alles!

    Französisch, Englisch
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  • Veröffentlichungen

    Mitherausgeber und -autor des Handbuchs "AnwaltFormulare Familienrecht, Schriftsätze, Verträge, Erläuterungen", Deutscher AnwaltVerlag, 3. Auflage, Bonn 2008

    Mitautor des Handbuchs "AnwaltFormulare, Einstweiliger Rechtsschutz, Eheverträge", Deutscher AnwaltVerlag, 5. Auflage, Bonn 2005

    Verträge über künftige Erbschaft nach französischem Recht - les pactes sur successiones future, Promotion Universität Bonn, 1971

    Lehrtätigkeit für Fachanwaltsinstitute

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  • Mitgliedschaften
    • Bonner Anwaltverein

    • Deutscher Anwaltverein (DAV)

    • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

    • Vereinigung Europäischer Rechtsanwälte (L Union des Avocats Européens UAE)

    • International Academy of Matrimonial Lawyers (IAML)

    • Anwaltunion Fachanwälte FamR 

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  • Auszeichnungen

    Dr. Hermann Heuschmid wurde als Fachanwalt für Familienrecht nach den Jahren 2013 bis 2016 im Jahr 2017 zum fünften Mal in Folge vom FOCUS als Top-Rechtsanwalt in Deutschland ausgezeichnet. Mit 45 Berufsjahren gehört er zu den erfahrensten Anwälten im aktuellen FOCUS-Ranking.

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