Eva Weber Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Schwerpunkte

  • Familienrecht
  • Arbeitsrecht
  • Biographie

    Geboren 1976 in Engelskirchen. Seit 2007 als Rechtsanwältin zugelassen. Studium in Bremen und Bonn. 

    Seit Beginn ihrer Tätigkeit ist Frau Rechtsanwältin Weber zunächst nahezu ausschließlich im Familienrecht tätig gewesen.

    Seit 2019 ist sie Fachanwältin für Familienrecht. Sie berät und vertritt getrennt lebende und geschiedene Ehegatten in sämtlichen Fragestellungen des Familienrechts, die im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung der Ehe auftreten können (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Vermögensauseinandersetzung etc.). 

    Im Jahr 2014, nach dem erfolgreichen Abschluss des theoretischen Teils des Fachanwaltslehrgangs, ist das  Arbeitsrecht als zweiter Tätigkeitsschwerpunkt hinzu gekommen. 

    Seitdem vertritt Frau Weber sowohl Arbeitgebende und Arbeitnehmende überwiegend in Fragen des Individualarbeitsrechts (z.B. Lohnklagen, Kündigung, Auflösung von Arbeitsverhältnissen)

     

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  • Mitgliedschaften
    • Bonner Anwaltverein

    • Deutscher Anwaltverein (DAV)

    • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

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