Christiane Hillesheim Rechtsanwältin

Schwerpunkte

  • Familienrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Biographie

    Geboren 1971 in Haan (Rheinland). Als Rechtsanwältin zugelassen seit 2000. Rechtswissenschaftliches Studium in Tübingen und Bonn, anschließend Masterstudiengang im Europarecht an der Universität Saarbücken mit Erwerb des LL.M. eur.

    Frau Hillesheim ist überwiegend im Familienrecht, aber auch im Gesellschaftsrecht und im allgemeinen Zivilrecht tätig.

    Im Familienrecht umfasst ihre Tätigkeit die gesamte Bandbreite des Familienrechts, angefangen von der Beratung von zusammenlebenden oder verheirateten Partnern bis hin zur gerichtlichen Vertretung in Scheidungsverfahren, Kindschaftssachen sowie der Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen. Da bei familiären Auseinandersetzungen nicht nur rechtlich komplexe Fragestellungen im Vordergrund stehen, sondern häufig auch emotionale und wirtschaftliche Belastungen auftreten, sieht Frau Hillesheim es als Ziel ihrer anwaltlichen Tätigkeit an, diese Streitigkeiten für ihre Mandanten lösungsorientiert zu einem guten Ende zu führen, wenn nötig, auch in Form einer konsequenten Vertretung auf dem gerichtlichen Weg.

    Der zweite Schwerpunkt der langjährigen anwaltlichen Tätigkeit von Frau Hillesheim liegt in der Beratung und Vertretung von Einzelpersonen und Unternehmen in Angelegenheiten des allgemeinen Zivilrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Neugründung von Unternehmen, der Gestaltung von Verträgen mit Kunden, Lieferanten und Dienstleistern sowie bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern.  

    In 2015 absolvierte Frau Christiane Hillesheim eine Ausbildung zur zertifizierten Testamentsvollstreckerin (AGT) und in 2018 eine Ausbildung zur zertifizierten Stiftungsmanagerin (DSA).  

    Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin leitet Frau Hillesheim seit vielen Jahren die Professor Herbert Harnisch und Brigitte Harnisch-Stiftung, eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts. Die Stiftung engagiert sich für mehr Chancengerechtigkeit in der Medizinausbildung und fördert bundesweit Studierende und junge Wissenschaftler*innen auf dem Gebiet der Zahn- Mund- und Kieferheilkunde sowie der Humanmedizin.

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  • Veröffentlichungen
    • Kommentierung der §§ 33 und 34 GmbHG, in: Schwerdtfeger (Hrsg.), Fachanwaltskommentar Gesellschaftsrecht,
      1. Auflage 2007, 2. Auflage 2010 u. 3. Auflage 2025
      (zusammen mit Dr. Horst Schäfer)

    • Die Gesellschafterstellung auf Zeit im Rahmen eines Geschäftsführerbeteiligungsmodells (Managermodell),
      DStR 2003, 2122 
      (zusammen mit Dr. Horst Schäfer)

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  • Mitgliedschaften
    • Bonner Anwaltverein

    • Deutscher Anwaltverein (DAV)

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