Prof. Dr. Volkmar Mehle Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
Schwerpunkte
- Strafrecht
- Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Korruptionsstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Revisionsrecht
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Biographie
Prof. Dr. Volkmar Mehle studierte in Bonn und Lausanne (Schweiz). Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent am Strafrechtlichen Institut der Universität Bonn wechselte er in den Anwaltsberuf. Er promovierte zum Thema "Einschränkende Tendenzen im Bereich der absoluten Revisionsgründe (§ 338 StPO)".
Herr Prof. Dr. Mehle ist Fachanwalt für Strafrecht. Aufgrund seiner langjährigen und überaus erfolgreichen Tätigkeit als Strafverteidiger ist er überregional und international bekannt und anerkannt. Er ist Honorar-Professor an der Universität Halle-Wittenberg. Er war langjähriges Mitglied des Anwaltsgerichts in Köln und dort auch Vorsitzender.
Zum Kerngebiet von Prof. Dr. Mehle gehören u.a. das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie das Arzt- und Medizinstrafrecht.
Prof. Dr. Mehle hat in zahlreichen Umfangsverfahren erfolgreich verteidigt, die das besondere Interesse der Öffentlichkeit gefunden haben. Zu nennen sind etwa
- das "Parteispendenverfahren", in dem u.a. zwei ehemalige Bundesminister angeklagt waren;
- das "Flowtex-Verfahren", dem der Vorwurf eines Betruges mit einem Schaden in Milliarden-Höhe zugrunde lag;
- das Kölner u. Bonner "Müllverfahren", bei denen jeweils der Vorwurf der Bestechlichkeit von Amtsträgern im Raum stand.
Die Verteidigungsstrategie von Prof. Dr. Mehle ist stets darauf ausgerichtet, möglichst frühzeitig - schon im Ermittlungsverfahren - die Anschuldigungen zu entkräften und so eine Anklage und damit eine für den Mandanten belastende öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Dabei hat sich die Methode einer notfalls harten, aber nie unsachlichen Konfrontation besonders bewährt.
Seine erfolgreiche Arbeit als Verteidiger stützt sich auch auf langjährige Erfahrungen als Richter und Vorsitzender am Anwaltsgericht. Diese Erfahrungen ermöglichen ihm, sich in die Denkweisen und Vorstellungen der Richter hineinzuversetzen und die Verteidigung auch danach auszurichten.
Die langjährige und intensive Befassung mit dem Strafverfahrensrecht und der Rückgriff auf die vieljährigen Erfahrungen in der Praxis gewährleisten eine bestmögliche Verteidigung.
Prof. Dr. Mehle hat zahlreiche Aufsätze sowie Anmerkungen zu gerichtlichen Entscheidungen auf dem Gebiet des Straf- und Strafverfahrensrechts veröffentlich.
Das Handelsblatt führt ihn aktuell in der Liste der empfohlenen Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht „Deutschlands beste Anwälte 2020“, die der Fachverlag „Best Lawyers“ auf der Grundlage einer umfassenden Befragung von Anwälten ermittelt hat.
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Veröffentlichungen
Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 13.07.2020 (KRB 99/19 = NJW 2021, 395; zusammen mit RA Dr. Bastian Mehle)
Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 05.03.2020 (StB 6/20 = NJW 2020, 1536; zusammen mit RA Dr. Bastian Mehle)
"Anmerkung zum Beschluss des LG Hamburg vom 17.08.2016 - 618 Qs 30/16" in: StrafverteidigerForum 2016, S.463 bis S. 467 (gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Bastian Mehle)
"Verjährungsprobleme bei der Verhängung von Geldbußen gegen Unternehmen und Leitungspersonen (§§ 30, 130 OWiG)" in: Festschrift für Jürgen Wessing
"Die notwendige Einhaltung von EU-Embargoregelungen durch Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten" in: RIW 2015, 397 (gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Bastian Mehle)
"Aufsichtsrat und Strafrecht" in: Der Aufsichtsrat 2015, S. 8 bis S. 9 (gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. h.c. Michael Bärlein)
"Müssen die „bestimmten Tatsachen“ i. S. v. § 112 Abs. 2 StPO als Voraussetzungen für einen Haftgrund bewiesen sein?" in: Festschrift für Klaus Tolksdorf (2014)
"Beschlagnahmefreiheit von Verteidigungsunterlagen - insbesondere in Kartellbußgeldverfahren" in: NJW 2011, 1639
"Besonderheiten der Verteidigung vor dem Anwaltsgericht" in: Festschrift für Peter Gauweiler (2009), S. 429-455
Gemeinsam mit Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub und Prof. Dr. Dr. h.c. Ekkehard Schumann Herausgeber der Festschrift für Peter Gauweiler zum 60. Geburtstag am 22.06.2009
"Einführung in das Gebiet der Wirtschaftskriminalität/strafrechtliche Grundbegriffe" in: "Wirtschaftskriminalität", Lehrgang EUROFORUM (2007)
"Die Unerreichbarkeit von Zeugen" (§ 244 Abs. 3 S. 2 StPO) und das Verbot der Beweisantizipation" in: Festschrift für Wolf-Rüdiger Bub (2007), S. 533 bis S. 547
"Strafverteidigung in der Praxis", herausgegebenen von Brüssow/Krekeler/Mehle, eigene Bearbeitung: "Die Hauptverhandlung", Deutscher Anwaltverlag, 4. Auflage, Bonn 2007
Praxisausbildung "Strafprozessrecht", herausgegeben von Breyer, Mehle, Osnabrügge, Schäfer (2005)
"Relativierung der absoluten Revisionsgründe - vom Niedergang der Formenstrenge" in: Festschrift für Hans Dahs, 2005, S. 381 bis S. 404
"Strafbarkeit von Körperverletzungen bei "Kampfsportarten"" in: Internationaler SportRecht Kongress, 2001 (2002) n. o. 2, S. 203 bis S. 211
"Einschränkung der Strafverteidigung durch das Berufsrecht?" in: Festschrift für Peter Rieß, 2002, S. 317 bis S. 329
"Unmittelbarkeitsprinzip und Zeugenschutz" in: Festschrift für Gerald Grünwald 1999, S. 351 bis S. 366
Rezension "Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, 2. Lieferung (§§ 112 - 136 a StPO)" in: Strafverteidiger 1998, S. 406 bis S. 408
Rezension "Grünwald, Das Beweisrecht der StPO" in: Strafverteidiger 1997, S. 217 bis S. 219
"Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm vom 21.02.1995 - 1 Vas 104/94" ("Rechtsschutz gegen Verweigerung der Akteneinsicht durch Staatsanwaltschaft") in: Strafverteidiger 1995, S. 571 bis S. 573 (zusammen mit RA Dr. Hiebl)
"Der Fall des Rechtsanwalts W. - Eine kommentierte Dokumentation zur Ausschließung eines Strafverteidigers" in: StrafverteidigerForum 1995, S. 73 bis S. 80
"Rehabilitierung und Kassation - Beseitigung von Justizunrecht in der DDR" in: Seminarzeitschriften der Deutschen Anwaltakademie, Band 25, München 1991, Herausgeber: Amelung/Brüssow/Keck/Kemper/Mehle
"Das Erfordernis des Beruhens im Revisionsrecht - Die ungewisse Hürde für den Revisionsführer" in: Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins, AG Strafrecht, Band 7, Bonn, Essen 1991, S. 47 bis S. 69
"Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 03.03.1989 - 3 Ars 54/89" (Ausschluss des Verteidigers wegen Verdachts der Strafvereitelung trotz fehlender Anklagereife") in: NStZ 1990, S. 92 bis S. 93
"Strafvereitelung durch Wahrnehmung prozessualer Rechte? - Einige Anmerkungen zum Umgang mit Zeugen" in: "Strafverteidigung und Strafprozess", Festgabe für Ludwig Koch, Heidelberg 1989, S. 179 bis S. 189 (zugleich Mitherausgeber)
"Einige Anmerkungen zum gegenwärtigen Stand der Diskussion über die Fernwirkung des Verwertungsverbots nach § 136 a Abs. 2 Satz 2 StPO" in: Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins, AG Strafrecht, Band 6, Essen 1989, S. 172 bis S. 186
"Anmerkungen zur Unerreichbarkeit von Zeugen" in: Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins, AG Strafrecht, Band 3, Essen 1986, S. 133 bis 144
"Anmerkung zum Urteil des BGH vom 24.06.1986 - 5 StR 114/86" ("Zum Willkürbegriff bei der Bestimmung des gesetzlichen Richters, Art. 101 I 2 GG") in: Strafverteidiger 1987, S. 93 bis S. 97
"Die Entziehung des Wortes in der Hauptverhandlung" in: Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins, AG Strafrecht, Band 1, Essen 1984, S. 67 bis S. 74
"Der Verteidiger - ein Korrektiv auch zu Lasten des Beschuldigten?" in: Festgabe für Karl Peters, Heidelberg 1984, S. 201 bis S. 210
"Anmerkung zum Beschluss des Kammergerichts vom 05.07.1992 - 1 AR 460/92" ("Strafvereitelung durch Mitteilung einer geheimgehaltenen prozessualen Zwangsmaßnahme"): in: NStZ 1983, S. 557 bis S. 559
"Entkriminalisierung der fahrlässigen Körperverletzung?" in: Anwaltsblatt 1983, S. 381 bis 389
"Anmerkungen zum Alternativ - Entwurf aus anwaltlicher Sicht" ("Novelle zur Strafprozessordnung") in: NStZ 1982, S. 309 bis 311
Einschränkende Tendenzen im Bereich der absoluten Revisionsgründe - § 338 StPO, Dissertation Bonn 1981
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Mitgliedschaften
- Bonner Anwaltverein
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV (bis 2004 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses)
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