Bereits im Vorfeld einer Unternehmensinsolvenz beraten wir Sie, um Haftungsrisiken im Insolvenzverfahren und eine Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter zu vermeiden.
Wir beraten ausschließlich bei gewerblichen Insolvenzen. Verbraucherinsolvenzen führen wir nicht durch.
Wir vertreten unsere Mandanten gegen unberechtigte Anfechtungsansprüche von Insolvenzverwaltern. Wenn im Interesse der Mandanten eine Sanierung des Unternehmens angestrebt ist, arbeiten wir mit dem Insolvenzverwalter auch kooperativ zusammen.
Selbstverständlich gehört in allen Rechtsgebieten die Überwachung und Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis zur Beitreibung der Forderung bzw. der Durchsetzung Ihrer Rechte zu unserem Angebot.