Im Steuerrecht vertreten wir Ihre Interessen vor den Finanzgerichten und im Verwaltungsverfahren bei den Finanzämtern.
Durch die Kooperation mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern können wir in allen Rechtsgebieten, insbesondere im Erb- und Familienrecht aber auch im Gesellschaftsrecht Ihre steuerlichen Interessen berücksichtigen, um steueroptimale Gestaltungen zu erzielen.
In Steuerstrafverfahren verfügen wir über besondere Kompetenz als Strafverteidiger. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten auch präventiv in allen steuerlichen Fragen, um Steuerstraftaten generell zu vermeiden und stehen ihnen bei Steuerprüfungen zur Seite.