Unser versicherungsrechtliches Tätigkeitsangebot teilt sich in zwei zentrale Kernbereiche.
Wir vertreten außergerichtlich und gerichtlich Versicherungsnehmer als auch Versicherer im Schadenfall. Dabei können wir eine Vielzahl unterschiedlicher Versicherungssparten – wie etwa Haftpflicht-, Sach- und Personenversicherungen – gleichermaßen abdecken.
In der versicherungsrechtlichen Beratung erhalten unsere Mandanten Unterstützung in Risk-Management- und Compliance-Fragen, wie sie bei rechtlichen Aufsichts- und Überwachungsanforderungen oder in modernen Unternehmenssteuerungs- und Controllingsystemen verlangt werden. Wir helfen Unternehmensleitern, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu vermeiden.