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Reformvorschlag zu § 45 Jugendgerichtsgesetz: Bonner Strafrechtspromotion mit dem „Eimer Heuschmid Mehle“-Preis 2015 ausgezeichnet
Die Bonner Doktorandin Dr. Annika Kleinbrahm hat den mit 5.000,00 € dotierten „Eimer Heuschmid Mehle-Preis“ für ihre Dissertation auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts erhalten.
Prof. Dr. Volkmar Mehle, Namenspartner der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle in Bonn beglückwünschte die Preisträgerin und würdigte ihren Regelungsvorschlag zu § 45 Jugendgerichtsgesetz als Impuls zur Reformdiskussion im Jugendstrafrecht und allgemeinen Strafverfahrensrecht. „Frau Dr. Kleinbrahm hat die angegangenen Probleme überragend gelöst und damit einen wertvollen Beitrag zur Anwendung des Opportunitätsprinzips in der Praxis geleistet.“
Die Doktorarbeit untersucht die von Bundesland zu Bundesland variierende Handhabung der sogenannten Diversion. Diese eröffnet der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, bei jugendlichen Tätern auf ein formelles Strafverfahren zu verzichten, jedoch gegebenenfalls Alternativen wie gemeinnützige Arbeit oder ähnliches anzuordnen.
Unter dem Titel „Divergente Diversion im Strafverfahren – Eine Untersuchung zu Ausmaß, verfassungsrechtlicher Bewertung und Vermeidung regionaler Rechtsungleichheit unter Berücksichtigung der Diversionsrichtlinien“ belegt die Promovendin anhand von Kriminalstatistiken, dass die Bundesländer die Diversion sehr unterschiedlich anwenden. „Dies ist im Ergebnis nicht hinnehmbar“, betonte Rechtsanwalt Dr. Mehle in seiner Laudatio. Denn von der verfahrensrechtlichen Behandlung der Verfehlung des Jugendlichen könne in erheblichem Maße sein weiteres Leben abhängen. Umso verdienstvoller sei die von Dr. Kleinbrahm vorgeschlagene Konkretisierung von § 45 JGG, welche den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet und hilft, Divergenzen zu vermeiden.
Mit dem 2014 etablierten Preis würdigt die renommierte Bonner Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle einmal jährlich herausragende Leistungen auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts und trägt so zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses bei.
Die Auswahlentscheidung trifft eine Jury, in der neben Strafrechts-professoren der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn auch die Strafverteidiger der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle sitzen: Prof. Dr. Volkmar Mehle, Dr. Stefan Hiebl, Nils Kassebohm und Carolin Warner.