Das allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche Verträge zwischen Privatpersonen und Unternehmen sowie das allgemeine Schuldrecht und das Recht der unerlaubten Handlung. Hierunter fallen daher namentlich die verschiedenen Vertragstypen (z.B. Kaufrecht, Dienstvertragsrecht, Werkvertragsrecht etc.), Schadensersatzansprüche wegen Tierhalterhaftung oder wegen unerlaubter Handlung sowie Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
Ein wichtiges Gebiet des allgemeinen Zivilrechts stellt auch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dar. Diese bieten Unternehmern die Möglichkeit, sich erhebliche Vorteile zu sichern. In gleichem Maße bedarf es aber großer Erfahrung, diese Standardklauseln wirksam zu formulieren und in den jeweiligen Vertrag einzubeziehen.
Auf unterschiedlichste Weise können unsere Spezialisten im allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht Ihnen dabei helfen, im Vorfeld durch kreative und sorgfältige Arbeit Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Sollten diese einmal unvermeidbar sein, so vertreten wir Sie auch gerne nach zivilprozessualen Regeln mit Nachdruck vor allen deutschen Gerichten.