Im Gesellschaftsrecht vertreten wir sowohl Unternehmen als auch Gesellschafter und Geschäftsführer in allen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich.
Wir beraten bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder Geschäftsführerdienstverträgen, bei der Anmeldung und Gründung von Gesellschaften sowie bei Transaktionen zur Übernahme von Unternehmen.
Auch die Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern insolvenzgefährdeter Betriebe zur Abwehr einer möglichen Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter zählt zu den wichtigen rechtlichen Begleitungen im Gesellschaftsrecht.
Durch unsere gute Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern stehen uns jederzeit – zum Beispiel für Unternehmensbewertungen – weitere Experten zur Verfügung, um ihr Anliegen fachübergreifend zu lösen.
Als interdisziplinär ausgerichtetes Expertenteam vertreten und beraten wir Handelsvertreter bei der Geltendmachung von Provisions- und Ausgleichsansprüchen ebenso wie Personengesellschaften bei der Gründung und Übernahme von Handelsgesellschaften bis zur Auseinandersetzung der Gesellschaft und der Übertragung von Anteilen.
Selbstverständlich zählen auch die handelsrechtliche Beratung bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen und die Vertretung Ihrer Interessen als Kaufmann in allen Handelsgeschäften zu unserem Beratungsbereich.
Beim Thema Compliance beraten wir Sie bei der Einführung organisatorischer Maßnahmen, die sicherstellen, dass ihr Unternehmen sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegt und dass Haftungsrisiken, auch für die Geschäftsführungsorgane persönlich, reduziert werden.